Neue Ökoförderung

Neue Ökoförderrichtlinien

Förderungsfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden. Neubauten können nicht mehr gefördert werden (Ausnahme: Solarthermische Anlagen).

Gefördert werden:

 

+ Biomasseheizungen

+ Solarthermieanlagen

+ Wärmepumpen

+ Bisherige Effizienzzuschläge

+ Für Heizungssysteme sind ab jetzt neu beizubringen

+ Tausch alter Holzheizungen nicht mehr förderfähig

 

Notwendige Unterlagen:

Förderungen Umweltlandesfonds und Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
gültig für Förderungsanträge ab 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020:

TEIL A – Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
TEIL B – Förderungen